Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Lenart Consulting e.U., Am Nordhang 4c, 4201 Gramastetten, Austria
Nachstehend: Lenart Consulting
Nachstehend: Kunde (gleich Kundin)
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Lenart Consulting und dem Kunden geschlossen werden.
1.2 Lenart Consulting bietet dem Kunden verschiedene Coachings-, Seminare-, Trainings-, Aubildungs- Leistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Lenart Consulting und dem Kunden.
1.3 Lenart Consulting ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Lenart Consulting bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Lenart Consulting ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Lenart Consulting – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
2.1 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Lenart Consulting gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
2.2 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, kann Lenart Consulting dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich im Seminar/Kurs/Coaching durchgehend anwesend zu sein. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, so ist in Absprache mit dem Trainer der Inhalt gesondert nachzuholen. Sollten dadurch gesonderte Kosten für den Kursteilnehmer (Fahrtkosten, Nächtigung, …) entstehen, so sind diese vom Teilnehmer selbst zu tragen.
2.4 Eine allfällige Terminverschiebung seitens des Trainers ist unter besonderen Bedingungen möglich (Ausfall eines Trainers wg. Krankheit, usw. oder gesetzliche Bestimmungen, z.B. Corona Verordnungen usw.)
3.1 Eine erfolgreiche Arbeit erfordert die aktive Mitarbeit des Kunden. Der Kunde sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird von dem Kunde selbst geleistet. Der Kunde bestimmt die Detailinhalte und Tiefe des Coachings, Seminars, Trainings und der Ausbildung. Der Kunde handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Der Kunde erkennt an, dass er während des gesamten Zeites im vollen Umfang verantwortlich ist. Alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings, Seminars, Trainings und Ausbildung von ihm/ihr unternommen werden, liegen in seinem/ihrem Verantwortungsbereich.
4.1 Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot. Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung vorleistungspflichtig. Die vereinbarte Vergütung ist mit Vertragsabschluss fällig.
4.2 Die Vergütung ist auch dann fällig, wenn der Kunde bestellte und vom Kunde tatsächlich erbrachte Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Ist mit dem Kunden eine Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die gesamte Vergütung sofort zur Zahlung fällig. Lenart Consulting kann entsprechend nach erstmaligem Zahlungsverzug durch den Kunden die Zahlung der Gesamtvergütung fordern.
4.4 Angebote richten sich an Gewerbetreibende und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
4.5. Angebote an Privatkunden und Verbrauer haben einen Widerrufsrecht von 14 Tagen laut Konsumentenschutzgesetz, soweit die erste Leistung in diesem Zeitraum nicht bereits angefordert ist.
5.1 Im Rahmen des Coachings, Seminaren und Trainings werden kein/e Diagnose, Therapien oder Behandlungen im medizinischen, psychologischen oder psychotherapeutischen Sinne durchgeführt, oder Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt. Coachings, Seminare, Trainings und Ausbildungen stellen somit keinen Ersatz für eine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Diagnose, Therapie oder Behandlung dar. Laufende Behandlungen in diesen Bereichen sollen daher weder unter- noch abgebrochen werden, oder gar unterlassen werden.
6.1 Die Parteien können diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen (E-Mail genügt). Bereits erbrachte Leistungen bleiben hiervon unberührt, ebenso Punkt 4 dieses Vertrages. Die gesamten Kosten des Kurses müssen auch bei Abbruch des Kursprogrammes vom Kunden beglichen werden.
7.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Lenart Consulting. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Lenart Consulting hat an allen Bildern, Videos, Texte, Webinaren, Datenbanken, Unterlagen, die von Lenart Consulting veröffentlichten werden und dem Kunden zugänglich gemacht werden, ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Die Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung nicht gestattet.
Der Kunde erhält ausschließlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Lenart Consulting erbrachten Dienstleistungen und zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Das Aufnehmen, kopieren, downloaden etc. der Videos ist nicht gestattet.
Der Kunde hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Dritte keinen Zugriff auf die von Lenart Consulting zur Verfügung gestellten Inhalte erhalten. Eine Weitergabe von Unterlagen durch den Kunden an Dritte ist verboten und nur durch eine schriftliche Zustimmung von Lenart Consulting gestattet.
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte oder Anzeigen, die vom Coach auf Webseiten veröffentlicht sind.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Lenart Consulting ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Lenart Consulting dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Der Kunde wird alle Lenart Consulting zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien von Lenart Consulting oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
10.1 Die Haftung von Lenart Consulting für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet Lenart Consulting jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf.
10.2 Der Kunde stellt Lenart Consulting von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Lenart Consulting aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
11.1 Lenart Consulting ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Lenart Consulting bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Lenart Consulting ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
11.2 Mit Subunternehmen bzw. mit den Klienten dürfen keine Eigenverträge in den nächsten 10 Jahren geschlossen werden.
11.3 Lenart Consulting verspricht und garantiert nicht dem Kunden spezielle Resultate, besondere Einkommensverhältnisse oder irgendein Resultat irgendeiner Art. Die Ergebnisse, die der Kunde erzielt, sind nicht vom Coach oder Angestellten, Sub-Unternehmen oder Drittanbieter garantiert.
11.4 Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Gerichtsstand ist Linz, Oberösterreich.
11.5 Lenart Consulting ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Lenart Consulting berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
Stand: Ab Januar 2022