COACH ohne Ausbildung ?

Kann ich auch Coach werden, wenn ich nicht die Ausbildung zum Lebensberater mache?

Die Ausbildung zur Lebensberatung bzw. die Qualifizierung zur Unternehmensberatung ist die Notwendigkeit zur Ausübung des Gewerbes zum Coaching in Österreich. 

Aber gibt es auch eine Möglichkeit ohne Ausbildung das Gewerbe anmelden zu können? 

Nach dem Bundesrecht gibt es eine weitere Möglichkeit die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen. Im BGBI.IINr.140/2003 ist zu lesen, dass man Zeugnisse vorlegen muss über den erfolgreichen Abschluss einer der im folgenden angeführten Ausbildung: 

  • Lehranstalt für Ehe- und Famlienberatung
  • Akademie für Sozialarbeit oder eine vergleichbare Studienrichtung
  • Pädagogische, Berufspädagogische oder Religionspädagogische Akademie
  • Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
  • Bildungsanstalt für Sozialpädagogik 
  • Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes
  • Human- oder sozialwissenschaftliche Studienrichtungen einschließlich Rechtswissenschaft, Psychologie, Pädagogik, Philosophie, Soziologie, Medizin/Humanmedizin/Zahnmedizin, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie oder der postgraduellen Ausbildung zum klinischen Psychologen, zum Gesundheitspsychologen oder zum Psychotherapeuten oder Fachhochschulstudiengang aus dem Bereich “Sozialarbeit” oder psychotherapeutisches Propädeutikum. 

Wenn Du also eine Ausbildung in einem dieser Bereiche vorlegen kannst, ersparst Du Dir viel von der Grundausbildung. Aber was wird noch von Dir erwartet, um das Gewerbe anmelden zu können ? 

Du brauchst eine erfolgreiche Absolvierung bei einer Ausbildungseinrichtung, deren Lehrgangsveranstaltung vom Allgemeinen Fachverband des Gewerbes genehmigt wurde von mindestens: 

  • 240 Stunden Methodik der Lebens- und Sozialberatung
  • 80 Stunden “Krisenintervention”
  • 16 Stunden “Berufsethik und -Identität”
  • 16 Stunden “Betriebswirtschaftliche Grundlagen”
  • 24 Stunden “Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der LSB.” 

Zusätzlich brauchst Du natürlich die 30 Einzelselbsterfahrungen und die 120 Stunden Gruppenselbsterfahrung bei einer ausbildungsberechtigen Person, wie auch die fachliche Tätigkeit von mindestens 750 Stunden unter begleitender Supervision. 

Du siehst also, es ist möglich, mit einem gewissen Grundberuf auf einem schnelleren Weg die Gewerbeberechtigung zu erhalten! 

Nebst diesem schnelleren Weg besteht auch die Möglichkeit bei der WKO, um individuelle Anerkennung anzufragen. Das bedeutet, man legt individuell die Zeugnisse und Fortbildungen vor, die man bereits gemacht hat. Die WKO prüft, welche Bereich anerkannt werden, welche Bereiche noch fehlen und welche noch nachgeholt werden müssen. 

“Open your mind and find your way!”

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© Kris Lenart – Lenart Consulting e.U.